Gemeindekirchenrat

Aus Ev. Kirchengemeinde Grambke
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Gemeindekirchenrat

Konvent

In jeder Kirchengemeinde gibt es einen Gemeindekirchenrat. Seine Mitglieder werden von den Gemeindegliedern für jeweils 6 Jahre gewählt, wobei die Pfarrerin / der Pfarrer der Kirchengeminde per Amt dem Gemeindekirchenrat angehören. In den Gemeindekirchenrat kann jedes Gemeindeglied gewählt werden, dass mindestens 18 Jahre alt ist. Nach oben gibt es keine Altersbegrenzung. Der Gemeindekirchenrat ist für die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde verantwortlich. Im Rahmen der kirchlichen Ordnung entscheidet der Gemeindekirchenrat in allen Fragen des gemeindlichen Lebens.( siehe Grundordnung der EKBO). Die Aufgaben eines Gemeindekirchenrates sind vielfältig. Er verwaltet das Vermögen (Gebäude und Haushalt) der Gemeinde, er stellt Mitarbeiter ein und ist vor allem für das geistliche Leben einer Gemeinde verantwortlich. Als Vorsitzende/n wählt der Gemeindekirchenrat ein Mitglied aus seiner Mitte. Neben der Pfarrerin oder dem Pfarrer sind die Mitglieder des Gemeindekirchenrates Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Gemeindeglieder. Um die Arbeit des Gemeindekirchenrates besser bewältigen zu können, bildet der Gemeindekirchenrat Ausschüsse. In diesen Ausschüssen können auch Fachleute mitarbeiten, die nicht dem Gemeindekirchenrat angehören. Warum gibt es eigentlich Gemeindekirchenräte? Seit vielen Jahrhunderten ist üblich, dass neben den Pfarrerinnen und Pfarrern auch besonders berufene Menschen Verantwortung für die Gestaltung der Gemeindearbeit übertragen bekommen. Früher wurden diese oft vom Pfarrer oder dem amtierenden Gemeindekirchenrat berufen. Es hat sich dann aber die Sitte herausgebildet, Mitglieder in den Gemeindekirchenrat zu wählen. Eine Wurzel dieser Tradition ist die Vorstellung vom „Priestertum aller Getauften“ aus der Reformationszeit. Jeder Getaufte hat das Recht, die Bibel selbst zu lesen und auszulegen, sich selbst seinen Glauben zu bilden. Und er hat auch das Recht (oder auch die Pflicht) dafür Sorge zu tragen, dass dies möglich ist. Folgt man diesem Gedanken, dann lässt sich sagen: Es gibt Gemeindekirchenräte damit neben den Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeindeglieder angemessen über die Dinge der Kirchengemeinde mitentscheiden und auch dafür Verantwortung übernehmen können.