Kircheneintritt: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. April 2008, 09:21 Uhr
Kircheneintritt
Wie werde ich Mitglied in der Evangelischen Kirche?
- Wenn Sie früher aus der Kirche ausgetreten sind ...
- nehmen Sie Kontakt mit dem Pastor / der Pastorin der Gemeinde auf, der sie angehören wollen. Das wird in der Regel die Gemeinde ihres Stadtteils sein. Sie können in Bremen aber auch jeder anderen Gemeinde Ihrer Wahl angehören. Sie führen dann ein Gespräch mit dem Pastor / der Pastorin, um die mit dem Eintritt verbundenen Fragen zu besprechen und erklären schriftlich Ihren Wiedereintritt. Bringen Sie dazu ihre Taufbescheinigung und die Austrittsbescheinigung mit. Denn man kann nur in einer Kirche Mitglied sein.
- Vielleicht wollen Sie sich aber auch zunächst erst beraten und informieren lassen. Im Ev. Informationszentrum „Kapitel 8“ steht Ihnen dafür Frau Pastorin Jeannette Querfurth zur Verfügung, die auch Ihren Eintritt aufnehmen kann. Sie können auch in eine Gemeinde hineinschnuppern, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Niemand fragt sie z.B. beim Besuch eines Gottesdienstes nach Ihrer Mitgliedschaft. Auch die Taufe ist einmalig und wird von den großen christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt. Daher werden Sie bei einem Wiedereintritt nicht erneut getauft. Die Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst bekräftigt werden. Dies ist keine Voraussetzung, kann aber ein schöner Anlass sein, seinen Entschluss zu bekräftigen, „anzukommen“ und die neue Gemeinde besser kennen zu lernen.
- Wenn Sie der Kirche nie angehörten und nicht getauft sind ...
- sprechen Sie mit dem Pastor über die Taufe und ihre Vorbereitung. Denn die Taufe begründet die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche. Je nach Gemeinde finden dazu entweder persönliche Gespräche mit dem Pastor, oder sie nehmen an einer „Taufgruppe“ teil, die sich einige Male trifft, um z.B. über die Taufe, Kirchenmitgliedschaft, die Bedeutung des Glaubens, christlicher Werte, die Bibel oder die Besonderheiten der evangelischen Kirche zu sprechen.
- Wenn Sie noch einer anderen Konfession angehören ...
- müssen Sie zuerst ihre Mitgliedschaft dort beenden. Denn eine Mitgliedschaft in mehreren Religionsgemeinschaften ist nicht möglich. Und das staatliche Meldewesen kennt keinen einfachen „Übertritt“. Danach nehmen Sie Kontakt mit dem Pastor / der Pastorin der evangelischen Gemeinde auf wie oben beschrieben. Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach deutschem Recht die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das zehnte Lebensjahr erreicht hat.
- Was kostet das?
- Der Wiedereintritt kostet keine Gebühr. Als „Mitgliedsbeitrag“ bezahlen Sie monatlich Kirchensteuer. Sie richtet sich nach Ihrem Einkommen und beträgt 9% Ihrer Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Der Beitrag folgt hierbei einem solidarischen Prinzip: Wer viel verdient zahlt ähnlich wie bei der Steuer einen höheren Anteil. Wer ein geringes oder kein Einkommen hat, zahlt einen sehr geringen oder keinen Beitrag. Im Durchschnitt zahlen Sie 1-2% Ihres Bruttoeinkommens. Kirchensteuern sind als Sonderausgaben steuerabzugsfähig.
- Sie finanzieren mit diesem Beitrag auf eine solidarische Weise die vielfältigen Dienste und Angebote der evangelischen Kirche. Sie kommen Ihnen und Anderen zu Gute, auch Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Lebenssituation keinen finanziellen Beitrag leisten können.