Trauung

Aus Ev. Kirchengemeinde Grambke
Version vom 20. Mai 2008, 15:44 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Trauung.jpg

Trauung

  • Wer heiratet, sagt zunächst vor dem Standesamt ja. Damit haben die Eheleute zwar den Segen des Staates, des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Finanzamts. Aber: Reicht das für gute und für schlechte Tage?
  • Eine kirchliche Heirat ist mehr: Zwei Menschen sagen auch vor Gott, dass sie sich füreinander entschieden haben und immer wieder neu für ihre Liebe sorgen wollen. Zugleich bekommen die beiden etwas für ihren gemeinsamen Weg: Gottes Segen und die Unterstützung der Gemeinde. Denn auch zu zweit ist es gut zu wissen, dass wir von etwas Größerem getragen sind. Schön, wenn Sie sich trauen!
  • Wie Ihr Traugottesdienst ablaufen soll - auch ganz praktische Fragen, etwa ob Sie Ringe tauschen oder welche Musik gespielt werden soll -, können Sie mit dem Pastor oder der Pastorin in Ihrer Gemeinde besprechen.

Fragen & Antworten zur Trauung

  • Wer kann evangelisch getraut werden?
    • Eine evangelische Trauung ist möglich, wenn entweder mindestens die Braut oder der Bräutigam Mitglied der evangelischen Kirche ist. Besprechen Sie mit Ihrem Pastor, in welcher Form eine Trauung stattfinden kann, wenn einer der Partner einer anderen oder keiner Religion angehört, bzw. aus der Kirche ausgetreten ist.
    • Oft ist die Hochzeit auch eine gute Gelegenheit, über die eigenen Glaubens- und Wertvorstellungen zu reden. Dabei kann der Wunsch des nicht getauften Partners entstehen, sich auch der christlichen Gemeinde anzuschließen und sich taufen zu lassen. Die Taufe ist auch im Erwachsenalter jederzeit möglich.
    • Die Heirat kann Anlass für aus der Kirche Ausgetretene sein, wieder einzutreten.
    • Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der Kircheneintrittsstelle der Bremischen Evangelischen Kirche, im „Evangelischen Informationszentrum - Kapitel 8“
  • Kann man die Kirche, in der die Trauung stattfinden soll, und den Pastor / die Pastorin frei wählen?
    • Normalerweise wird die Trauung mit einem der Pastor/inn/en in der Gemeinde gefeiert, der man angehört. Wenn Sie eine andere Kirche als ihre Gemeindekirche wählen möchten, klären Sie frühzeitig, ob die Trauung dort und zum gewünschten Termin möglich ist.
    • Besprechen Sie auch, ob Ihr Gemeindepastor / Ihre Pastorin sie dorthin begleitet, oder ob die Trauung durch den / die dortige/n Pastor / Pastorin vorgenommen wird. Im letzteren Fall benötigen Sie von Ihrer Kirchengemeinde eine Bescheinigung (ein sogenanntes „Dimissoriale“) darüber, die Trauung durch den Pastor einer anderen Gemeinde durchzuführen zu lassen.
    • In der stillen Woche vor Ostern (Karwoche) und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.
  • Was ist ein Traugespräch?
    • Das Traugespräch mit dem Pastor / der Pastorin dient der Vorbereitung des Traugottesdienstes. Das Hochzeitspaar spricht mit dem Pastor / der Pastorin über den Ablauf des Gottesdienstes, die Bedeutung der Ehe, einen Trauspruch aus der Bibel, das Trauversprechen, eigene Wünsche für ein Gebet und eine mögliche Beteiligung von Familienangehörigen / Freunden bei der Gestaltung der Trauzeremonie. Der Pastor / die Pastorin lernt Sie dabei besser kennen und findet so Anknüpfungspunkte für eine persönliche Gestaltung des Gottesdienstes und der Ansprache.
  • Was passiert, wenn Braut und Bräutigam unterschiedlicher Konfessionen sich trauen lassen? Gibt es eine „Ökumenische Trauung“?
    • Die evangelische und die katholische Kirche haben ein unterschiedliches Verständnis zur Bedeutung der Ehe. Daher müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Trauung grundsätzlich nach evangelischer oder katholischer Ordnung in der entsprechenden Kirche feiern wollen. Konfessionsverschiedene Ehen werden akzeptiert. Man muss z.B. nicht in die Kirche des Partners / der Partnerin übertreten. **Man sollte sich natürlich über Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Eheverständnis der Konfessionen verständigen.
    • Eine gemeinsame Gottesdienstform der „Ökumenische Trauung“, die von allen Kirchen anerkannt würde, gibt es nicht. Es handelt es sich entweder um eine evangelische Trauung mit ökumenischer Beteiligung eines katholischen Geistlichen, oder um eine katholische Trauung mit ökumenischer Beteiligung eines / einer evangelischen Geistlichen.
    • Findet die Trauung in der evangelischen Kirche statt, benötigt der katholische Partner eine Befreiung („Dispens“) von der Formpflicht (d.h. der Trauung nach der vorgeschriebenen katholischen Eheschließungsform). Sie muss beim Priester der zuständigen katholischen Gemeinde beantragt werden.
    • Besprechen Sie ihre Trauung darum mit den Geistlichen beider beteiligten Kirchen und sprechen Sie auch alle Termine von Anfang an mit beiden ab.
  • Was passiert, wenn einer der Partner einer nicht-christlichen oder keiner Religion angehört?
    • Für das Gelingen der gemeinsamen Zukunft ist, wichtig, dass sich die Partner über das Eheverständnis ihrer Religionen bzw. Kulturen verständigen. Vor allem Frauen können hierbei in besonderer Weise von Rollenvorstellungen und Verhaltensregeln betroffen sein. Wenn der evangelische Partner einen Gottesdienst anlässlich der Eheschließung wünscht und der andere Partner dies respektiert, ist das nach Absprache mit dem Pastor /der Pastorin Ihrer Gemeinde möglich. Im Traugespräch können Sie über den angemessenen Ablauf und Formulierungen sprechen.
    • Oft ist die Hochzeit auch eine gute Gelegenheit, über die eigenen Glaubens- und Wertvorstellungen zu reden. Dabei kann der Wunsch des nicht getauften Partners entstehen, sich auch der christlichen Gemeinde anzuschließen und sich taufen zu lassen. Die Taufe ist auch im Erwachsenalter jederzeit möglich.
  • Können sich schwule bzw. lesbische Paare kirchlich trauen lassen?
    • Dies ist nicht möglich, weil eine Trauung immer anlässlich einer Eheschließung zwischen Frau und Mann vollzogen wird. Je nach Gemeindetradition kann in einigen Bremer Gemeinden eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft im Rahmen eines Gottesdienstes kirchlich gesegnet werden. Sie haben in der Bremischen Evangelischen Kirche ggf. auch die Möglichkeit, ihre Gemeindemitgliedschaft in eine solche Gemeinde zu wechseln.
    • Fragen Sie Ihren Pastor / Ihre Pastorin. Wo dies möglich ist erfahren Sie auch im „Evangelischen Informationszentrum – Kapitel 8“. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter Segnungen.
  • Können Geschiedene evangelisch getraut werden?
    • Ja, eine evangelische Trauung ist auch nach einer Scheidung möglich.
  • Wo soll die Trauung angemeldet werden und welche Unterlagen sind dazu nötig?
    • Melden Sie den Traugottesdienst und Ihren Wunschtermin möglichst frühzeitig im Büro ihrer Gemeinde an. Es kann vorkommen, dass Termine bereits vergeben sind, v.a. im Hochzeitsmonat Mai. Verabreden Sie auch einen Termin für das Traugespräch mit dem Pastor / der Pastorin. Das sollte spätestens zwei bis eine Woche vor dem Gottesdienst stattfinden.
    • Der Gottesdienst kann erst nach vollzogener standesamtlicher Eheschließung stattfinden.
    • Zum Traugespräch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
      • Geburtsbescheinigung
      • Taufbescheinigung
      • Konfirmationsbescheinigung
      • Bei der kirchlichen Trauung bringen Sie bitte unbedingt die Hochzeitsurkunde über die standsamtliche Eheschließung mit.
  • Kann die kirchliche Trauung auch im Freien oder an einem anderen Ort stattfinden?
    • Der Ort der Kirchlichen Trauung ist die Kirche. .Manchmal sind Ausnahmen möglich. Besprechen Sie dies mit Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin.
  • Können Verwandte und Freunde den Gottesdienst mit gestalten?
    • Ja, Freunde oder Verwandte können einen Bibeltext lesen, Gebete für das Paar schreiben und lesen. . Oft werden auch besondere Liedwünsche berücksichtigt. Oder es kann musiziert werden. Sprechen Sie aber vorher mit dem Brautpaar und dem Pastor / der Pastorin ab, wie dies sinnvoll in den Ablauf eingeplant werden kann. Auch Überraschungen für das Brautpaar sprechen Sie bitte mit dem Pastor / der Pastorin ab.
  • Wer macht die Gottesdienst- bzw. Liedblätter?
    • Die Erstellung von Gottesdienstabläufen und Liedblättern wird in den Gemeinden unterschiedlich gehandhabt. Manchmal wird nur das Gesangbuch verwendet. Manchmal erstellt der Pastor / die Pastorin ein Gottesdienstblatt mit dem Ablauf und (weiteren) Liedern. **Gerne kann aber auch das Brautpaar oder können Freunde das Gottesdienstblatt besonders gestalten. Besprechen Sie dies mit dem Pastor / der Pastorin.
  • Wer entscheidet über den Zweck der Kollekte?
    • In jedem Gottesdienst wird Geld für soziale Hilfsprojekte oder bestimmte Aufgaben in der Gemeinde gesammelt. Bei Traugottesdiensten wird die Bestimmung der Kollekte oft mit dem Brautpaar zusammen ausgesucht. Besprechen Sie dies also mit Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin.
  • Wer schmückt die Kirche?
    • Der Blumenschmuck in der Kirche wird in den Gemeinden unterschiedlich geregelt. Vielfach sorgen die Brautleute oder Verwandte/ Freunde für besonderen Blumenschmuck. Besprechen Sie dies mit Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin.
  • Müssen Plätze reserviert werden für Verwandte und Freunde?
    • In vielen Gemeinden besteht die Möglichkeit, die vorderen Reihen für Angehörige und enge Freunde des Brautpaares zu reservieren.
  • Ist es erlaubt Reis oder Blumen zu streuen?
    • Dies kommt auf die räumlichen Gegebenheiten und Regelungen in der jeweiligen Gemeinde an.
    • Lassen sich Reis und Blumen problemlos entfernen? Wird ein Fußboden durch Blumen möglicherweise verfärbt? Nimmt jemand daran **Anstoß, wenn Reis als Lebensmittel auf die Straße geworfen wird? Besprechen Sie dies mit Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin.
  • Darf während des Traugottesdienstes fotografiert bzw. gefilmt werden?
    • Zum Filmen und Fotografieren gibt es in den Gemeinden unterschiedliche Regelungen. Häufiges Klicken und Blitzen oder Umherlaufen kann im Gottesdienst sehr störend wirken. Und in der Eile gelingen die Aufnahmen oft nicht. Entspannter und einfacher für alle ist es meistens, wenn die Fotos nach dem Gottesdienst gemacht werden. . Fragen Sie Ihren Pastor / Ihre Pastorin, wie es in der Gemeinde am besten möglich ist.
  • Ist es möglich, die kirchliche Trauung mit einer Taufe zu verbinden?
    • Ja, Trauung und Taufe können in einer eigenen Gottesdienstform verbunden werden. Besprechen Sie dies mit Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin.
  • Gibt es ein kirchliches Ritual anlässlich einer Scheidung?
    • Ein offizielles Scheidungsritual gibt es bisher in der evangelischen Kirche nicht. Pastoren / Pastorinnen begleiten Menschen aber als Seelsorger und Krisen- und Trennungssituationen.
    • Dabei können Sie mit Ihm / Ihr besprechen, welche Rituale und Formen hier sinnvoll und möglich sind.
  • Was kostet die Trauung in der Kirche?
    • Der eigentliche Gottesdienst und die Begleitung durch den Pastor / die Pastorin ist kostenfrei.
    • Lediglich die Auslagen für Orgel- und Küsterdienste werden von manchen Gemeinden erhoben.
    • Bei Sonderwünschen z.B. bei der musikalischen Gestaltung, aufwendigem Blumenschmuck oder bei Trauungen in einer anderen Gemeinden entstehen meist höhere Kosten. Erfragen Sie dies bei Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin.