Das Grambker Gefangenenhaus

Aus Ev. Kirchengemeinde Grambke
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Das Grambker Gefangenenhaus

  • An der Stelle, wo sich die im Kriege zerstörte Tanzwirtschaft „Wilhelmshöhe“ (Am Geestkamp / Am Grambker See) befand, stand in alter Zeit nur ein kleines Haus, an dessen Stelle 1748 ein Gefangenenhaus errichtet wurde. Als nämlich 1741 der größte Teil des Werderlandes an Hannover abgetreten worden war, wobei jedoch Bremen die niedere Gerichtsbarkeit in den abgetretenen Dörfern behielt, stellte sich die Notwendigkeit zur Erbauung eines Gefängnisses heraus. Die Stader Regierung schrieb deswegen im März 1745 an den Stadtvogt Renner, es solle nur ein Gefangenenhaus in den betreffenden Dörfern erbaut werden, etwa in Grambke; die Stadtsoldaten dürften indes bei etwaigen Erekutionen das Territorium ihrer kgl. Majestät nicht betreten.
  • Im Mai desselben Jahres wurde dann die Erbauung des Gefangenenhauses in Grambkermoor genehmigt und verlangt, dass nach dessen Fertigstellung jeder Verbrecher aus den betr. Dörfern vorher da hineingesetzt wurde, ehe er in die Stadt gebracht werden dürfe. Aber der Bau kam dort nicht zustande. Im „Wittheitsprotokoll“ vom 19. Januar 1748 heißt es: „Auf Vorstellung des H. Gohgräfen des Werderlandes wird das neuanzulegende Gefängnis zu Grambke beliebet und der Herr Gohgräfe zu dessen Instandbringung autorisiert.“ Ein Baumeister Grütter wurde sodann beauftragt, die Maurerarbeit zu liefern. Im folgenden Jahre wurde Heine Lembken als Gefangenenwärter angestellt. Ihm wurde das vorstädtische Bürgerrecht verliehen und ihm einige „Contracten“ beigefügt, „welche sich abwechseln und ihm assistieren sollten“.
  • Die Grambker aber waren erboßt über die Errichtung dieses Hauses in ihrem Orte und zeigten das in einer sehr drastischen Weise, was uns Kohlmann (Johannes Melchior Kohlmann, von 1819 bis 1829 Pastor in Grambke) nach einem Bericht des damaligen Grambker Lehrers Hinrich Hinrichs sehr lebendig schildert: “Es war in Grambke über der Brake, wo jetzt das niedliche Schumachersche Haus steht, vordem eine sog. „Slüterei“, ein Gefängnis für geringe Verbrechen. Ich selbst habe es noch in meiner frühen Jugend gesehen.
  • Solche Gefängniswärter, auch „Schließer“ genannt, wurden für unehrlich gehalten. Nun begab es sich anno 1754, dass des damaligen Schließers Lemken Frau starb. Niemand wollte das Grab machen; niemand wollte sie zu Grabe tragen, und so stand die Leiche zehn Tage über der Erde. Was geschah? Der Mann musste selbst das Grab seiner Frau machen und auch wieder zuwerfen, und acht abgedankte Soldaten aus Bremen trugen die Leiche nach dem Kirchhofe, aber nicht auf der Totenbahre, welche ja dadurch verunehrt worden wäre. Man nahm einen sog. „Bindelbaum“ und hing den Sarg mit Stricken darunter, und so ging´s ans Grab.“
  • Nach einer Archivnachricht starb 1763 auch ein Sohn des Gefangenenwärters. Da die Einwohner sich abermals weigerten, die Leiche zu Grabe zu bringen, wurde der Gohgräfe des Werderlandes ermächtigt, aus jedem Dorfe ein oder zwei Einwohner zur Beerdigung dieses Jungen bei schwerer Strafe aufzubieten. Die beiden Armenvögte aber hätten die Leiche zuerst anzufassen.
  • 1803 gelangte das Slüterhaus in Privatbesitz, und 100 Jahre später wurde an seiner Stelle die „Wilhelmshöhe“ errichtet.
Aus dem „Heimatbuch des bremischen Werderlandes“ von Pastor Heinrich Hoops (1905)