L-Bestattung

Aus Ev. Kirchengemeinde Grambke
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Bestattung

Die traditionelle, christliche Form der Bestattung ist die Erdbestattung. Der Körper des / der Verstorbenen wird in einem Sarg der Erde übergeben. Während einer Ruhefrist von 20 bis 30 Jahren vergeht der Körper. Bei der Feuerbestattung wird der Körper eingeäschert und mit einer Urne in einer Urnengrabstelle beigesetzt oder auf See versenkt. Nach den unterschiedlich gültigen Gesetzen muss die Einäscherung entweder vom Verstorbenen schriftlich gewünscht worden sein oder durch berechtigte Verwandte schriftlich angeordnet werden. Das Gleiche gilt auch für die Urnenbeisetzung auf See (Seebestattung).