Vorlage:Spruch1: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Ev. Kirchengemeinde Grambke
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'''Buß- und Bettag'''
::Der evangelische Buß- und Bettag am Mittwoch, 17. November, ist seit 1995 nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag. Alle anderen Bundesländer haben ihn zur Finanzierung des Arbeitgeberanteils an der Pflegeversicherung abgeschafft. Dort wird an diesem Tag gearbeitet. Den Gläubigen soll in der Regel jedoch der Gottesdienstbesuch während der Arbeitszeit ermöglicht werden. Viele Gemeinden haben die Gottesdienste auf den Abend verlegt. In Bremen sind am Vormittag aber viele Gottesdienste für Kinder und Jugendliche geplant.


::Der Bußtag wird jeweils am Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag, dem letzten Sonntag im Kirchenjahr, begangen. Die Protestanten erinnern dabei an Schuld und Verantwortung des einzelnen und der Gesellschaft. Seit 1934 war der Gedenktag in Deutschland einheitlicher gesetzlicher Feiertag. Noch 1878 gab es in 26 evangelischen Gebieten des Deutschen Reiches 47 unterschiedliche Bußtage.
::Buß- und Bettage waren nach Auffassung von Religionsgeschichtlern bereits in vorchristlicher Zeit bekannt und hatten den Zweck, Notsituationen durch gemeinsame Besinnung auf schuldhaftes Verhalten zu bewältigen. Nach der Übernahme dieser Tradition durch die christlichen Kirchen gab es zu festgeschriebenen Zeiten auch regionale Bußtage, die im Mittelalter meist unter hoheitlichem Druck zu Stande kamen und auch der staatsbürgerlichen Disziplinierung dienten.
(epd Niedersachsen-Bremen)

Aktuelle Version vom 30. Oktober 2016, 22:14 Uhr