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'''Reformationstag'''
'''Buß- und Bettag'''
::Der evangelische Buß- und Bettag am Mittwoch, 17. November, ist seit 1995 nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag. Alle anderen Bundesländer haben ihn zur Finanzierung des Arbeitgeberanteils an der Pflegeversicherung abgeschafft. Dort wird an diesem Tag gearbeitet. Den Gläubigen soll in der Regel jedoch der Gottesdienstbesuch während der Arbeitszeit ermöglicht werden. Viele Gemeinden haben die Gottesdienste auf den Abend verlegt. In Bremen sind am Vormittag aber viele Gottesdienste für Kinder und Jugendliche geplant.


Am Reformationstag (31. Oktober) erinnern Protestanten in aller Welt an den Beginn der Reformation durch Martin Luther vor fast 500 Jahren. Ob Luther seine gegen den Ablasshandel gerichteten 95 Thesen am 31. Oktober 1517 tatsächlich an die Tür der Wittenberger Schlosskirche schlug, ist zwar historisch nicht gesichert. Die öffentliche Wirkung seiner Thesen ist jedoch unumstritten. Heute wird der Gedenktag auch als Gelegenheit zur evangelischen Selbstbesinnung und Selbstprüfung verstanden.
::Der Bußtag wird jeweils am Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag, dem letzten Sonntag im Kirchenjahr, begangen. Die Protestanten erinnern dabei an Schuld und Verantwortung des einzelnen und der Gesellschaft. Seit 1934 war der Gedenktag in Deutschland einheitlicher gesetzlicher Feiertag. Noch 1878 gab es in 26 evangelischen Gebieten des Deutschen Reiches 47 unterschiedliche Bußtage.


Der damalige Augustinermönch wollte die bestehende Kirche erneuern und sie zum geistigen Ursprung der neutestamentlichen Botschaft zurückführen. Ein zentrales reformatorisches Anliegen Luthers war die Rückbesinnung auf das unverfälschte Wort der Bibel in der Landessprache. Weil sich die mittelalterliche Papstkirche einer Reform verweigerte, kam es zu der von Luther zunächst nicht beabsichtigten Bildung der evangelischen Kirche.
::Buß- und Bettage waren nach Auffassung von Religionsgeschichtlern bereits in vorchristlicher Zeit bekannt und hatten den Zweck, Notsituationen durch gemeinsame Besinnung auf schuldhaftes Verhalten zu bewältigen. Nach der Übernahme dieser Tradition durch die christlichen Kirchen gab es zu festgeschriebenen Zeiten auch regionale Bußtage, die im Mittelalter meist unter hoheitlichem Druck zu Stande kamen und auch der staatsbürgerlichen Disziplinierung dienten.  


In den einzelnen Landeskirchen wurde der Feiertag je nach dem Termin der Einführung der Reformation zu verschiedenen Zeiten gefeiert. Johann Georg II. von Sachsen bestimmte 1667 den Tag des "Thesenanschlags" zum Reformationstag, der sich allgemein durchsetzte.
(epd Niedersachsen-Bremen)
 
Der Reformationstag ist nur in den neuen Bundesländern, nicht aber in Berlin und im alten Bundesgebiet gesetzlicher Feiertag. In Thüringen wird dieser Tag nur in überwiegend evangelischen Gemeinden als gesetzlicher Feiertag begangen. (epd Niedersachsen-Bremen)

Version vom 4. November 2008, 18:12 Uhr

Buß- und Bettag

Der evangelische Buß- und Bettag am Mittwoch, 17. November, ist seit 1995 nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag. Alle anderen Bundesländer haben ihn zur Finanzierung des Arbeitgeberanteils an der Pflegeversicherung abgeschafft. Dort wird an diesem Tag gearbeitet. Den Gläubigen soll in der Regel jedoch der Gottesdienstbesuch während der Arbeitszeit ermöglicht werden. Viele Gemeinden haben die Gottesdienste auf den Abend verlegt. In Bremen sind am Vormittag aber viele Gottesdienste für Kinder und Jugendliche geplant.
Der Bußtag wird jeweils am Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag, dem letzten Sonntag im Kirchenjahr, begangen. Die Protestanten erinnern dabei an Schuld und Verantwortung des einzelnen und der Gesellschaft. Seit 1934 war der Gedenktag in Deutschland einheitlicher gesetzlicher Feiertag. Noch 1878 gab es in 26 evangelischen Gebieten des Deutschen Reiches 47 unterschiedliche Bußtage.
Buß- und Bettage waren nach Auffassung von Religionsgeschichtlern bereits in vorchristlicher Zeit bekannt und hatten den Zweck, Notsituationen durch gemeinsame Besinnung auf schuldhaftes Verhalten zu bewältigen. Nach der Übernahme dieser Tradition durch die christlichen Kirchen gab es zu festgeschriebenen Zeiten auch regionale Bußtage, die im Mittelalter meist unter hoheitlichem Druck zu Stande kamen und auch der staatsbürgerlichen Disziplinierung dienten.

(epd Niedersachsen-Bremen)