Gemeindekirchenratswahl

Aus Ev. Kirchengemeinde Grambke
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Gemeindekirchenratswahl

Konventswahl

Alle sechs Jahre werden in allen Kirchengemeinde die Gemeindekirchenräte gewählt. Die Wahlen sind von hoher Bedeutung für die Kirchengemeinden und die Gesamtkirche. Die Gemeindekirchenräte verantworten die Gemeindearbeit und legen deren Grundzüge fest. Ferner werden von den Gemeindekirchenräte die Kirchenkreissynodalen gewählt, die wiederum die Synodalen für die Landessynode wählen. Die Einzelheiten aller dieser Wahlen werden im Wahlgesetz geregelt. Die Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeindekirchenrat werden von den Gemeindegliedern vorgeschlagen. Mindestens zehn Unterstützer werden benötigt. Man kann sich auch selbst vorschlagen. Voraussetzung sind: Mindestens 18 Jahre und die Mitgliedschaft in der Gemeinde, in der man gewählt werden soll. Schon etwas zehn Monate vor der Wahl hat der amtierende Gemeindekirchenrat festgelegt, wie viele Personen in den Gemeindekirchenrat zu wählen sind. Dies richtet sich nach der Größe der Gemeinde und der Anzahl der besetzten Pfarrstellen. Die Anzahl der ehrenamtlichen, also nicht beruflich in der Kirche tätigen Mitglieder muss die Mehrheit betragen. Der Pfarrer bzw. die Pfarrerin sind so genannte "geborene" Mitglieder im Gemeindekirchenrat. Die Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen werden gewählt. Wenn bei der Wahl zwei Kandidatinnen oder Kandidaten Stimmengleichheit erzielen, dann wird per Los entschieden, wird den Platz erhält. Je nach Größe und Zuschnitt der Gemeinde gibt es einen oder mehrere Stimmbezirke. Dazu richtet die Kirchengemeinde die notwendigen Wahllokale, meistens in kirchlichen Räumen ein. Damit möglichst viele Gemeindeglieder zur Gemeindekirchenratswahl gehen, werden sie wie bei einer politischen Wahl mit einer Wahlbenachrichtigungskarte einige Wochen vor der Wahl an den Termin erinnert und auf Wahlzeit und –ort hingewiesen. Mit dieser Karte können sie dann zur Gemeindekirchenratswahl gehen und ohne Probleme ihre Stimme abgeben. Wenn eine Wählerin oder ein Wähler am Wahltag nicht persönlich zur Wahl gehen kann, dann ist auch eine Briefwahl möglich. Die Unterlagen können mit der Wahlbenachrichtigungskarte im Kirchenbüro besorgt werden. Nach der Wahl werden die Kandidatinnen und Kandidaten per Brief vom Wahlergebnis unterrichtet. Am Sonntag nach der Gemeindekirchenratswahl wird das Wahlergebnis per Kanzelabkündigung bekannt geben. Jede Gemeinde ist außerdem zu einem Aushang verpflichtet. Die meisten Gemeinden werden außerdem in ihren Gemeindebriefen mitteilen, wer gewählt worden ist.