L-Konfirmation

Aus Ev. Kirchengemeinde Grambke
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Konfirmation

Im Konfirmations-Gottesdienst bestätigt der Konfirmand nachträglich das Taufversprechen, dass bei seiner (Kleinkind-)Taufe stellvertretend für ihn Eltern und Taufpaten abgegeben hatten. Unter Auflegung der Hände empfängt er ein Segenswort, den Konfirmationsspruch, der ihn / sie durchs Leben begleitet. Gleichzeitig wird der Konfirmand mit allen Rechten und Pflichten in die christliche Gemeinde aufgenommen. Damit darf er am Abendmahl teilnehmen, das Patenamt übernehmen und hat ein Mitspracherecht in der Gemeindeversammlung. Allein das passive und das aktive Wahlrecht zur Kirchenvorstandswahl sind an die Vollendung des 16. bzw. 18. Lebensjahres in der EKBO gebunden. Der Konfirmation geht der Konfirmandenunterricht voraus. In diesem Unterricht lernt die/der Konfirmand/in die Grundlagen des evangelischen Glaubens und des kirchlichen Lebens kennen und nimmt am Gemeindeleben teil. Die Konfirmation hat eine fast 500-jährige Tradition. Als Vater der Konfirmation gilt der elsässische Reformator Martin Bucer (1491 bis 1551), der sie zuerst 1534 mit der "Ziegenhainer Zuchtordnung" festlegte. Die Kinder sollten zunächst im Katechismus unterwiesen werden, bevor sie der Gemeinde "dargestellt" und "confirmieret" werden. Die Jungen und Mädchen wurden mit der Konfirmation in die Gemeinde aufgenommen. Wegen der Nähe zum katholischen Sakrament der Firmung nahm sowohl Martin Luther als auch die übrigen Reformatoren diese Idee zuerst nicht auf. Erst im Pietismus des 18. Jahrhunderts, der die persönliche Frömmigkeit betonte, setzte sich die Konfirmation nach und nach durch. Erst seit dem 19. Jahrhundert ist sie in ganz Deutschland üblich. Die meisten Konfirmationsgottesdienste werden in der Zeit zwischen Palmsonntag und Pfingsten gefeiert. Als Konfirmationstermin erfreute sich lange Zeit der "Weiße Sonntag", der erste Sonntag nach Ostern, besonderer Beliebtheit, aber auch am Ostersonntag und Pfingsten werden vielerorts Konfirmationen gefeiert. Im 20. Jahrhundert stellte "Palmarum", der Sonntag vor Ostern, den bevorzugten Einsegnungstermin dar, da dieser Sonntag der "klassische" Schulentlassungstag war.