Mordanfall 1640

Aus Ev. Kirchengemeinde Grambke
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MORDANFALL 1640

Als Matthias Cappauni, ein pommerscher Kavalier, sich am Sonntag Morgen um 7 Uhr nach der Lieben Frauen Kirche in die Predigt begeben wollte, wurde er von drei Kerlen, die vom Obersten Plato dazu erkauft waren, vor der Catharinenstraße meuchelmörderischer Weise überfallen und ihm dermaßen zugesetzt, daß er sich genöthigt sah, in das Eckhaus der Frau Zeppers zu flüchten. Allein auch dahin verfolgten ihn die Mörder und mißhandelten ihn auf die abscheulichste Weise mit ihren Knüppeln und Degen, so daß er für todt auf dem Platze blieb.

Sobald wie dieser Frevel kundbar wurde, schloß man Augenblicks die Thore und war glücklich genug, sich der Thäter zu bemächtigen. Weil nun der Oberst auf Befragen seinen Antheil an diesem Ueberfall nicht läugnete, so wurde er nach dem Osterthorszwinger gebracht. Weil indessen Cappauni in spätern Zeiten wieder genas, gedieh die Sache zu einem ordentlichen Prozesse.

Folgendes war die Ursache dieses Handels:

Als Cappauni bei der kaiserlichen Armee in Böhmen stand, wurde er gewisser Verbrechen beschuldigt und deswegen der peinlichen Frage unterworfen. Standhaft ertrug er dieselbe und erhielt in Kurzem seine Freiheit wieder nebst einem Zeugniß über seine Unschuld.

Weil er nun muthmaßte, daß Niemand anders der Urheber dieses Unfugs und der erlittenen Beschimpfung wäre, als der Oberst Plato, so suchte er ihn lange Zeit aller Orten, bis er denselben endlich in Bremen fand und ihn durch einen ordentlichen Kartell zum Zweikampf forderte. Als nun jener den Zweikampf ausschlug, hielt sich Cappauni für berechtigt, sich auf jede Weise an seinem feigen Gegner zu rächen und lauerte demselben auf, als er bei Ihro Hochfürstl. Gnaden, dem Herrn Erzbischof, gespeist hatte. So wie er am Markt aufs Pferde stieg, rannte ihm der wüthende Cappauni mit einer geladener Pistole auf den Leib, die Kugel verfehlte aber sein Schlachtopfer. Um sich seines gefürchteten Gegners auf eine gefahrlose Weise zu entledigen, hatte der Oberst die beregten Mörder gedungen.