Patenamt
Patenamt
Der Begriff "Pate" kommt vom lateinischen "pater" = Vater. Ursprünglich waren die Aufgaben des Taufpate zum einen vor der Gemeinde eine Bürgschaft für die Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit eines erwachsenen Taufbewerbers abzulegen und zum anderen die Taufe zu bezeugen. Diese beiden Aufgaben traten durch die Einführung der Kindertaufe und die Niederschrift der Taufhandlung in den Kirchbüchern in den Hintergrund. Bis ist 19. Jahrhundert fiel den Paten im Todesfall der Eltern allerdings die Sorgepflicht für ihr Taufkind zu. Heute bekennt der Taufpate - gemeinsam mit den Eltern und stellvertretend für den Täufling - das Glaubensbekenntnis. Außerdem verpflichtet er / sie sich, das Patenkind auf seinem Lebens- und Glaubensweg zu begleiten und die Eltern bei der religiösen Erziehung des Kindes zu unterstützen. Voraussetzungen für das Patenamt sind: die Konfirmation und die Kirchnmitgliedschaft in einer Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen ( ACK)