Läuteordnung

Aus Ev. Kirchengemeinde Grambke
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Die Läuteordnung beschreibt das Glockengeläut der Kirchen, also welche Kirchenglocken zu welchem Anlass gemeinsam oder einzeln erklingen dürfen. Zum Erstellen der Läuteordnung werden verschiedene Aspekte herangezogen.

Raster nach liturgischen Gesichtspunkten

Die folgende Tabelle zeigt ein Raster für eine Läuteordnung nach liturgischen Gesichtspunkten für den katholischen und evangelischen Bereich, wobei es sich um eine Vorgabe des Beratungsausschusses des Deutschen Glockenwesens handelt und nicht allgemeingültig ist. Die Kategorisierung der verschiedenen Festtage kann von diesem Raster – teilweise erheblich – abweichen.

Wenn die Glocken nach den Vorgaben des liturgischen Kirchenjahres geläutet werden, ist dies in Bezug auf die jeweilige Konfessionen von Läuteordnung zu Läuteordnung unterschiedlich; so wird es z. B. bei evangelischen Läuteordnungen keine Kategorie für „Hochfeste der Heiligen und der Gottesmutter“ geben. Besonders das Läuten zum Karfreitagsgottesdienst/Karfreitagsliturgie unterscheidet sich zwischen den Konfessionen. Bei den Katholiken schweigen die Glocken ab dem Gloria am Gründonnerstag, bei dem (meist) noch einmal alle Glocken erklingen, und ertönen erst wieder zum Gloria bei der Feier der Osternacht (Karsamstagabend oder Ostersonntagmorgen). Von den Türmen evangelischer Kirchen erschallt am Karfreitag häufig nur die größte Glocke; allerdings wird teilweise noch mit allen Glocken geläutet, woran manche Katholiken Anstoß nehmen. Auch im Hinblick auf die Ökumene unterlassen jedoch einige Gemeinden jegliches Läuten.

Katholisch Evangelisch
Kategorie A Kategorie A
A1:
  • Ostern (Osternacht, Ostersonntag),
  • Pfingstsonntag
  • Weihnachten (Christvesper, Christmette, 1. Weihnachtsfeiertag)
A2: Karfreitag
Kategorie B
B1: Hochfeste (H) des Herrn, die (je nach Diözese) gebotene Feiertage sind:
B2: Hochfeste (H) der Gottesmutter
B3: Hochfeste (H) der Heiligen
Kategorie B
B1: Sonstige Herrenfeste an Sonn- und Feiertagen:
B2: Sonstige Feste an Sonn- und Feiertagen:
Kategorie C
C1:
  • Ostermontag, Osteroktav, Sonntage der Osterhochfestzeit,
  • 2. Weihnachtsfeiertag, Weihnachtsoktav, Sonntage der Weihnachtsfestzeit,
C2: Sonntage im Jahreskreis, Pfingstmontag
C3: Sonntage im Advent (Ausnahme: ggf. Gaudete)
C4: Sonntage der österlichen Bußzeit (Ausnahme: ggf. Lætare)
Kategorie C
C1:
  • Ostermontag, Osteroktav, Sonntage nach Ostern,
  • Pfingstmontag, Pfingstoktav
  • 2. Weihnachtsfeiertag, Weihnachtsoktav, Sonntage nach Weihnachten,
C2:
  • Sonntage nach Epiphanias (außer letzter Sonntag),
  • Sonntage nach Trinitatis (außer letzter Sonntag)
C3: Sonntage im Advent (Ausnahme: ggf. Gaudete)
C4:
Kategorie D
  • Hochfeste (H) der Herrn, der Gottesmutter und der Heiligen, die keine gebotenen Feiertage sind.
Fallen diese auf einen Sonntag, so wird nach Kategorie B geläutet.
Kategorie D
  • Feste und Gedenktage, die keine gebotenen Feiertage sind:
Fallen diese auf einen Sonntag, so wird nach Kategorie C geläutet.
Kategorie E
  • Feste (F) des Herrn an Werktagen
  • Feste (F) der Gottesmutter und der Heiligen an Werktagen
  • Allerseelen an Werktagen
Fallen diese Feste oder Allerseelen auf einen Sonntag, so wird nach Kategorie C geläutet.
Kategorie E
E1
  • Werktage in der Osterzeit
  • Werktage in der Weihnachtszeit
E2
  • Werktage außerhalb der Advents- und Passionszeit
E3
  • Werktage in der Adventszeit
  • Werktage in der Passionszeit
Kategorie F
F1
  • Werktage in der Osterhochfestzeit
  • Werktage in der Weihnachtsfestzeit
F2
  • Werktage im Jahreskreis
F3
  • Werktage in der Adventszeit (Ausnahme: ggf. Hoher Advent 17.–24.12.)
  • Werktage in der Österlichen Bußzeit

Uhrschlag

Hauptartikel: Uhrschlag

Der Uhrschlag, ein in erster Linie profanes Zeichen, wird traditionsgemäß häufig mit Kirchenglocken angegeben, was auch damit zu tun hat, dass sich in weltlichen Gebäuden seltener Glocken befinden; außerhalb von Kirchen trifft man Turmuhren mit Schlagwerk am ehesten noch bei Rathäusern und Schlössern an, nur noch vereinzelt bei Schulen oder Bahnhöfen. Religiös interpretiert wird der Uhrschlag unter der Vorstellung, dass „unsere Zeit in Gottes Händen“ steht. Aufgrund von Klagen wegen Lärmbelästigung kann der Uhrschlag bei den neuen elektrischen Uhrwerken in der Nacht abgestellt oder in der Lautstärke gemindert werden. Inzwischen sind aber auch Fälle bekannt, wo in der Gemeinde der Uhrschlag auf allgemeinen Wunsch nachts wieder angestellt wurde. Grundsätzlich wird der Uhrschlag aufgrund seines säkularen Ursprungs juristisch anders bewertet als liturgisches Läuten, welches prinzipiell durch das Recht auf freie Religionsausübung geschützt ist.

Gebets- und Gedächtnisläuten

Das Gebetsläuten zu den Tageszeiten ist auf die Stundengebete der Mönche zurückzuführen. Heute wird, außer in lebenden Klöstern, nur dreimal am Tag geläutet; am Morgen (Laudes), am Mittag (Sext/Mittagshore) und am Abend (Vesper). Am Abend wurde der Angelus gebetet.
Das Läuten zu den Tageszeiten gibt es sowohl bei den Katholiken als auch bei den Protestanten. Allerdings mit dem Unterschied, dass bei Ersteren das Gebet auf den Engel des Herrn (Angelus Domini) fixiert ist.

Stundengebet

Angelus Domini

Hauptartikel: Angelusläuten

Das Angelusläuten (auch Aveläuten) ist ein Gebetsläuten der katholischen Kirchen, das morgens, mittags und abends ausgeführt wird. Zwischen dem Gloria am Gründonnerstag und dem der Osternacht unterbleibt jegliches (Angelus-)Läuten.

Das allabendliche kurze Nachläuten an den Angelus, Vaterunserläuten genannt, mahnt zum Vaterunser für die Verstorbenen des Tages oder der Woche. Dieser katholische Brauch ist häufig in Pfarreien der Schweiz, Österreichs und Süddeutschlands anzutreffen, so etwa am Münchner Dom.

Betzeitläuten

Die evangelischen Kirchen üben das Betläuten (Vaterunserläuten) aus. Die sogenannte Betglocke (oder Vaterunserglocke) kann dabei geläutet oder durch einen Schlaghammer angeschlagen werden. Im letzteren Falle kann dies durch sieben (vgl. sieben Bitten des Vaterunser) oder neun (sieben Bitten zuzüglich Anfang und Ende) Schläge geschehen. Die Ausführung des Betläutens ist ebenso wie die Uhrzeiten, zu denen geläutet wird, regional sehr verschieden. Mancherorts ist es üblich, für die einzelnen Betzeiten unterschiedliche Glocken zu wählen. An Samstagen wird das Abendläuten häufig durch das Einläuten des Sonntags ersetzt. In manchen Gemeinden entfällt das Betläuten am Karfreitag und am Karsamstag oder jeden Sonntag.

Läutezyklus der Heiligen Woche

Der Läutezyklus der Heiligen Woche beinhaltet das Läuten zum Gedächtnis an das Österliche Triduum, wobei der Schwerpunkt auf dem Geläut am Donnerstagabend und am Freitag liegt, da dieses als reines Gedächtnisgeläut ausgeführt wird und nicht mit einer gottesdienstlichen Feier verbunden ist.

Am Donnerstagabend erfolgt mancherorts das Gedächtnisläuten (auch: Angstläuten, Ölbergläuten, Golgotaläuten, Gethsemaniläuten) zur Erinnerung an das Gebet und an die Todesangst Christi am Ölberg. Dieser Brauch findet sich hauptsächlich in ländlichen Regionen und traditionellen Gemeinden sowie im süddeutschen Raum, in der Schweiz und auch in Österreich wieder.

Das Läuten geschieht entweder

  • direkt nach dem Abendläuten oder
  • anstelle des Abendläutens.

Hierbei versieht eine große, tontiefe Glocke, die Totenglocke oder – sofern vorhanden – die Dominica oder Herrenglocke das Läuten.<ref>Im Stift St. Florian läutet die eigens dafür vorgesehene, über achteinhalb Tonnen schwere Angstglocke.</ref>

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg schlägt folgendes vor:

„Das Donnerstagabend-Läuten zur Erinnerung an Jesu Gebetskampf in Gethsemane [erfolgt durch] die Kreuzglocke, die unmittelbar nach der Betglocke bei Einbruch der Nacht geläutet wird. An die Stelle der Kreuzglocke kann auch die Dominika treten.“<ref name="Württembergische Landeskirche">Wilhelm Schildge: Der Dienst der Glocken. In: Württembergische Evangelische Landeskirche (Hrsg.): Beiblatt Nr. 3 zum Amtsblatt Bd. 37. Beiser, Stuttgart 1956, S. 23–34.</ref>

Je nach Region und Vorgabe der Landeskirche oder des Erzbistums/der Diözese ertönen jeden Freitag maximal dreimal die Glocken zum Gedenken des Leidens und Sterbens Jesu. Vielerorts hat sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz das 15-Uhr-Läuten bis heute gehalten. Das 11-Uhr-Läuten, insbesondere das 16-Uhr-Läuten ist heute nur sehr selten anzutreffen. Hier finden die Glocken mit den Bezeichnungen Christusglocke oder Dominica, Kreuzglocke oder Schiedglocke Verwendung. In Tirol gilt es um 15 Uhr mit der größten vorhandenen Glocke zu läuten.

In einigen evangelischen Gemeinden wird auch am Karfreitag zur Sterbestunde geläutet. Oftmals fällt danach sämtliches Läuten bis zum Ostersonntag weg (z. B. aus Rücksicht auf eine katholische Gemeinde).

  • 9 Uhr: Kreuzigung (Kreuzigungsläuten)
  • 11 Uhr: Leiden Jesu (Herz-Jesu-Läuten)
  • 15 Uhr: Kreuzestod (Schiedläuten, Scheideläuten, Scheidungsläuten)
Das 11-Uhr- oder das 15-Uhr-Läuten kann als „Freitagsläuten“ zur Erinnerung an das Heilsgeschehen des Karfreitags geschehen. Hierbei ertönt bei kleineren Geläuten (bis vier Glocken) das Vollgeläut, bei größeren Geläuten ein Teilmotiv. Diese Art des Läutens ist eher im süddeutschen Raum sowie in Österreich und in der Schweiz verbreitet.
  • 16 Uhr: Kreuzabnahme

Läutezeichen zum Gottesdienst

Einläuten

1 2 3 4 Veränderung
4 +4
3 −4, +3
2 −3, +2
1 −2, +1
1 2 3 4 +2, +3, +4
1 2 3 4 Veränderung
1 2 3 4 +4, +3, +2, +1
1 −4, −3, −2
2 −1, +2
3 −2, +3
4 −3, +4
1 2 3 4 +3, +2, +1

Das Einläuten am Vortag (Vesperläuten, Feierabendläuten) gilt für Sonntage und Hochfeste. Dieser Brauch geht auf das Läuten zur ersten Vesper zurück; die Vesper wird erst bei Einbruch der Dunkelheit gesungen. Daher findet das Einläuten üblicherweise erst am frühen Abend statt (jahreszeitlich bedingte zeitliche Verschiebung ist möglich) und geschieht meist mit dem gleichen Geläut wie zum Hauptgottesdienst am Sonn- oder Feiertag selbst. In Bayern beginnt das Einläuten am Vortag überwiegend schon um 14 oder 15 Uhr. Eine Möglichkeit, die regionale Ökumene zu unterstreichen, ist das gemeinsame ökumenische Einläuten, das vielerorts als Stadtgeläut ausgeführt wird. Das wohl Bekannteste darunter ist das Frankfurter Stadtgeläut.

Um die Besonderheit eines Tages anzukündigen, werden mancherorts folgende Läutevarianten zum Einläuten am Vortag und/oder zum Gottesdienst am Tag selbst verwandt:

  • das Puls-Läuten, bei dem das gleiche Geläut (Plenum) zwei- oder dreimal wiederholt wird und durch Pausen von wenigen Minuten voneinander getrennt wird und
  • das Classicum-Läuten, wobei zunächst alle beteiligten Glocken, von der kleinsten bis zur größten oder umgekehrt, solistisch erklingen. Bei der größten oder kleinsten Glocke angelangt, baut sich das Geläut nach oben oder unten auf (Beispiel oben). Oftmals gibt es noch die Variante (Beispiel unten), dass vor den Einzelglocken zunächst das Teil-/Vollgeläut erklingt. Die Abfolge Plenum––Einzelglocken––Plenum läuft häufig unter den Bezeichnungen Clunyazenser-Läuten, Kluniazenserläuten oder Cluny-Läuten, die weder wissenschaftlich noch historisch belegbar sind. Als Ausgangspunkt für diese Termini wird die Tatsache genannt, dass die Glocken der Abteikirche zu Cluny nach diesem Schema geläutet wurden, da die Glocken – wie im Mittelalter häufig – nicht aufeinander abgestimmt waren und somit (hauptsächlich) einzeln nacheinander erklangen, um Dissonanzen im Zusammenläuten zu vermeiden.<ref>Erzabtei Sankt Ottilien – Das Kluniazenserläuten</ref> Das Classicum-Läuten findet sich überwiegend in Österreich und Südtirol wieder.

Vorläuten

Das Vorläuten wird in der Regel vor Hauptgottesdiensten an Sonn- und Feiertagen oder nur zu besonderen Anlässen (Hochfeste) dem folgenden Haupt- oder Zusammenläuten vor Gottesdienbeginn vorangestellt. Mancherorts gibt es auch ein Vorläuten zu Werktagsgottesdiensten oder Kasualien. Je nach örtlicher Gepflogenheit gibt es ein zwei- oder einmaliges Vorläuten, 60, 30 oder 15 Minuten vor Gottesdienstbeginn. Hier findet oftmals die größte am nachfolgenden Hauptgeläut teilnehmende Glocke Verwendung (s. Domīnica, Gloriōsa), ein Teilgeläut oder das gleiche (Teil-)Geläut wie unmittelbar vor dem Gottesdienst selbst. Dabei kann der Rang des Tages, einstweilen auch die Kirchenjahreszeit oder die Gottesdienstform (Heilige Messe, Abendmahlsgottesdienst, Wortgottesdienst, Predigtgottesdienst oder Andacht) unterschieden werden.

Haupt- oder Zusammenläuten

Das Haupt- oder Zusammenläuten, zeichnet sich im Normalfall durch ein mindestens zweistimmiges Geläut aus und kündigt den unmittelbar bevorstehenden Beginn des Gottesdienstes an. Es ist in vielen Gemeinden das einzige Läutezeichen vor dem Gottesdienst und erfolgt meistens 5 bis 15 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes, in der Regel mit dem gleichen Geläut des Einläutens am Vortag. Die Läutearten Puls-, Classicum-Läuten sind für das Haupt-/Zusammenläuten zum Hauptgottesdienst oder das Hochamt an Sonn- oder Festtagen bestimmt. Zwischen dem Ausläuten der Glocken und dem Gottesdienstbeginn können einige Minuten liegen.

Das Haupt- oder Zusammenläuten beinhaltet zumindest die liturgische Rangordnung des Tages (Hochfest, Sonntag, Fest oder Werktag); die Gottesdienstform (s.o.) wird je nach Größe des Geläutes durch Anzahl der Glocken bzw. durch unterschiedliche Wahl der Fundament-Glocke unterschieden. Bei drei- bis vierstimmigen Geläuten gibt es eine Domīnica (lat. „Glocke des Herrn“ = Sonntagsglocke). Beinhaltet ein Geläut mehr Glocken, so ist zudem eine Gloriōsa (lat. „Ruhmreiche“ = Festtagsglocke), die nur den Hochfesten/Festtagen vorbehalten ist.

Ausläuten

Das Ausläuten bezieht sich auf

  • das Ausläuten im Anschluss an den Gottesdienst und/oder auf
  • das Ausläuten des Sonn- oder Feiertages am Abend.

Das mancherorts anzutreffende Ausläuten des alten Jahres wird um 23:45 Uhr oder etwas später mit dem Vollgeläut oder mit der größten Glocke für rund 10 Minuten praktiziert.

Läutezeichen zu gottesdienstlichen Handlungen

Evangelium

Das Läuten während des Evangeliums der Messe ist in vielen katholischen Landstrichen üblich. Es kann mit der Evangelienglocke, der Zeichenglocke oder einer anderen geeigneten Glocke des Hauptgeläutes geschehen.

Wandlung/Einsetzungsworte

Datei:Dreikoenigenglocke (1880).jpg
Glocke mit Schlagwerk (Dreikönigenglocke, Kölner Dom)

In jeder katholischen Pfarrkirche gibt es die Altarschellen oder den Altargong, die während der Einsetzungsworte von Messdienern geläutet oder mit einem Schlägel angeschlagen werden.

Regional unterschiedlich ist jedoch die Einbeziehung einer bestimmten Glocke aus dem Geläut. Hierbei kann die jeweilige Glocke entweder schwingend geläutet oder per Schlagwerk angeschlagen werden. Im letzteren Falle geschieht dies meist durch zwei Schlagfolgen mit jeweils drei kurz aufeinander folgenden Schlägen. Eine Differenzierung innerhalb einer Läuteordnung zwischen Anschlagen der Glocke und schwingendem Läuten kann z. B. Sonntage von Festtagen unterscheiden, wobei das schwingende Läutem Letzterem zuzuordnen wäre.

In evangelischen Gemeinden kann es auch ein Läuten zu den Einsetzungsworten geben, das meist bis in das darauffolgende Vaterunser hineinreicht. Die Betätigung eines Schlagwerkes ist eher unüblich.

In Österreich sind viele Glocken mit Klöppelfänger ausgestattet. Auch hier wird während des Sanctus die Glocke eingeschaltet, wenn nicht schon früher geschehen, da die Glocken oft sehr hoch gezogen werden (der Klöppel wird währenddessen vom Klöppelfänger gehalten). Jeweils nach den Einsetzungsworten wird der Klöppel aus der Verankerung gelöst und nach wenigen Schlägen wieder eingefangen; nach dem zweiten Einfangen wird die Glocke wieder abgeschaltet. Diese Läuteweise ermöglicht ein zeitgenaues Läuten der Glocke, was ohne Klöppelfänger nicht möglich wäre.

Taufhandlung

Während des Taufaktes kann mit der speziellen Taufglocke geläutet werden. Der Vorsitzende des Deutschen Glockenwesens, Kurt Kramer, sagt über den Sinn des Taufläutens:

Ich [finde] es sehr schade, dass in vielen Gemeinden das früher übliche Taufgeläut – es hängt ja fast auf jedem Turm eine Taufglocke – in Vergessenheit geraten ist. Wenn ein Mensch in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen wird, ist das allemal ein Willkommengeläute und ein Gebet wert.

Kurt Kramer, 2007<ref>Deutschlands Glocken sind in Gefahr, Interview mit Kramer in: Berliner Morgenpost, 3. April 2007</ref>

Einsegnungen

Zur Einsegnung der Konfirmanden wird in evangelischen Kirchen gewöhnlich mit allen Glocken geläutet.

In beiden Konfessionen ist es üblich bei Trauungen zur Einsegnung des Brautpaares zu läuten, sofern eine dafür vorgesehene Trauglocke vorhanden ist.

In katholischen Kirchen kann zur Primiz der neuen Priester das Vollgeläut erklingen.

Beisetzung

Zum Geleit und/oder zur Beisetzung auf dem Friedhof – bei weit entferntem Friedhof kann zur festen Zeit ein Gedächtnisläuten erfolgen – wird in den meisten Fällen mit der vorhandenen Sterbe-/Totenglocke oder der tontiefsten/größten Glocke für wenige Minuten geläutet.

Verlesung der Verstorbenen

In evangelischen Kirchen gibt es das Läuten mit der Toten- oder der tontiefsten Glocke währen der Verlesung der Verstorbenen am Ewigkeitssonntag. Dies kann zudem am Buß- und Bettag oder im Jahresschlussgottesdienst am Altjahrsabend erfolgen.

Beispiel für die Umsetzung einer Läuteordnung

Der Beratungsausschuss für das Deutsche Glockenwesen hat für den evangelischen und den katholischen Gebrauch jeweils drei Muster-Läuteordnungen zu einem 3er-, 5er- und 7er-Geläut aufgestellt, die das Raster nach liturgischen Gesichtspunkten verfolgen und dabei annähernd die musikalische Vielfalt des Geläutes ausschöpfen. Dieses Läuteordnungen dienen zur Orientierung, da sie örtliche Traditionen – die beispielsweise bei einer Bearbeitung einer vorhandenen Läuteordnung berücksichtigt werden müssen – ausklammern.<ref>Beratungsausschuss für das Deutsche Glockenwesen (Hrsg.): Beiträge zur Glockenkunde. 1986 bis 1992. Karlsruhe 1992. S. 11–17.</ref>

Katholische Liturgie

Kategorie A, B, C1, D 000C2000 0C3, C40 Allerseelen Werktage
Einläuten<ref name="BSP.">Nicht eingeläutet werden Ostersonntag (wegen Karsamstag) und Altjahrsabend (= Vorabend zu Neujahr).</ref>
eines Hochfestes bzw. Sonntags
am Vortag/Vorabend
3+2+1 2+1 3+1
Hauptgottesdienst/Amt
a) Vorläuten 1 2 2 1
b) Zusammenläuten 3+2+1 2+1 3+1 1 3+2
c) Evangelium 2 2 2 2
d) Einsetzungsworte 1 1 1 1
e) Taufhandlung 3 3 3
Heilige Messe 2+1 2+1 3+1 1 3+2
Vesper 3+2+1 2+1 3+1 1 3+2
Andacht 2+1 3+2 3+2 1 2


  • Für ein dreistimmiges Geläut (z. B.: a¹–c²–d²):
  • Glocke 1 = große/tontiefste Glocke
  • Glocke 2 = mittlere Glocke
  • Glocke 3 = kleine/tonhöchste Glocke
  • Läutedauer:
  • 1 Glocke: 2–5 Minuten
  • 2 Glocken: 3–7 Minuten
  • 3 Glocken: 5–10 Minuten
Das Läuten zu gottesdienstlichen Handlungen dauert entsprechend kürzer.
  • Die Glocken werden in einem Abstand von mindestens zehn Sekunden nacheinander angeschaltet/angeläutet. Dabei beginnt die jeweils kleinste Glocke im Geläut. Ebenso wird auch beim Abschalten/Ausläuten verfahren. Diese Reihenfolge findet sich in der nebenstehenden Tabelle wieder.
Primiz
 
Erstkommunion,
Firmung
Taufe
 
Trauung
 
Requiem,
Beerdigung
Totenglocke,
Kreuzwegandacht
Rosenkranz-,
Maiandacht
Angelus
 
Freitag 9 Uhr/15 Uhr
(Kreuzigungs-/Todesstunde)
3+2+1 3+2+1 3 3+2 1 1 3+2 2 1

Evangelische Liturgie

Kategorie A1, B, C1, D Karfreitag 000C2000 0C3, C40 Werktage
Einläuten<ref name="BSP." />
eines Festtags bzw. Sonntags
am Vortag/Vorabend
3+2+1 2+1 3+1
Hauptgottesdienst
a) Vorläuten 1 1 2 2
b) Zusammenläuten 3+2+1 1 3+2+1 3+1 3+2
c) Vaterunser 2 2 2 2 2
d) Einsetzungsworte 1 1 1 1 1
e) Taufhandlung 3 3 3 3
Abendmahlsgottesdienst (separat) 2+1 2 2+1 2+1 1
Vesper/Andacht 2+1 2 3+2 3+2 2


  • Für ein dreistimmiges Geläut (z. B.: a¹–c²–d²):
  • Glocke 1 = große/tontiefste Glocke
  • Glocke 2 = mittlere Glocke
  • Glocke 3 = kleine/tonhöchste Glocke
  • Läutedauer:
  • 1 Glocke: 2–5 Minuten
  • 2 Glocken: 3–7 Minuten
  • 3 Glocken: 5–10 Minuten
Das Läuten zu gottesdienstlichen Handlungen dauert entsprechend kürzer.
  • Die Glocken werden in einem Abstand von mindestens zehn Sekunden nacheinander angeschaltet/angeläutet. Dabei beginnt die jeweils kleinste Glocke im Geläut. Ebenso wird auch beim Abschalten/Ausläuten verfahren. Diese Reihenfolge findet sich in der nebenstehenden Tabelle wieder.
Ordination
 
Konfirmation
 
Taufe
(separat)
Trauung
 
Trauerfeier
 
Totenglocke,
Passionsandacht
Betzeitglocke
 
Freitag 9 Uhr/15 Uhr
(Kreuzigungs-/Todesstunde)
3+2+1 3+2+1 3 3+2 1 1 2 1

Seltene Läutetechniken und -anlässe

Durch die Vernichtung der Glocken im Zweiten Weltkrieg und aufgrund der Automatisierung durch Läutemotoren sind viele historische Läutebräuche verloren gegangen. Im Folgenden werden die wichtigsten Läutetraditionen und -techniken vorgestellt:

  • Beiern:
Hauptartikel: Beiern
Das Beiern erfolgt in drei verschiedenen Techniken, die kombiniert oder abwechselnd verwendet wurden:
  • Anschlagen mehrerer Glocken, gleich bleibend in Melodie, Rhythmus und Tempo.
  • Anschlagen mehrerer Glocken in kunstvollen, häufig wechselnden Rhythmen, Melodien, Tempi, z. T. mit Triolen und Dopplungen (Beiern im engerem Sinne)
  • Durchziehen einer Glocke (die das Tempo bestimmt und je nach Anlass wechselt), zu der die übrige[n] Glocke[n] in verschiedenen Rhythmen eingestoßen, das heißt angeschlagen werden; feierlichste Form<ref>Ausschnitt aus dem Gütersloher Nachtsanggeläut.</ref>
  • Fastenläuten:
In einigen Regionen der Schweiz ist es üblich, am Aschermittwoch um Mitternacht die Fastenzeit einzuläuten. Hierzu findet die größte vorhandene Glocke Verwendung.
  • Kleppen:
Das Kleppen (auch: Glemmen, Halbzugläuten, Zinken) Schlagen einer kleinen Glocke einseitig gegen ihren Klöppel (nur per Seilzug möglich); besondere Signalwirkung je nach Zahl der Schläge.
  • Nachschlag:
Der Nachschlag ist ein Nachläuten der größten beteiligten Glocke nach dem Hauptläuten, etwa eine halbe Minute lang und von jenem durch eine Pause von 5 bis 10 Sekunden getrennt. Statt des Nachläutens kann diese Glocke 3 × 3 Mal angeschlagen werden, beispielsweise an Karfreitag, Bußtag oder bei Passionsandachten.
  • Schiedläuten:
Das Schiedläuten (auch: Scheideläuten, Scheidungsläuten, Sterbeläuten) bedeutet, dass beim Bekanntwerden eines Todesfalles mit der Schiedglocke – in der Schweiz/in Österreich auch mit der Zügenglocke (vgl. „in den letzten Zügen liegen“) – geläutet wird. Dies kann entweder bei Eintreffen der Todesnachricht, nach dem nächsten Betläuten/Angelus oder zu einer anderen festen Zeit erfolgen. In Österreich gibt es auch teilweise noch den Brauch, dass beim Todesfall eines Mannes die Schiedglocke dreimal, beim Todesfall einer Frau zweimal und beim Tod eines Kindes einmal geläutet wird.
  • Signieren:
Beim Signieren (auch: Vorspann) geht dem Hauptläuten das Läuten einer einzelnen Glocke voran. Zwischen beidem liegt eine Pause von 5 bis 10 Sekunden. Der Vorspann zeigt Besonderheiten eines Gottesdienstes an: Festtag, Abendmahl (falls es nicht regelmäßig gefeiert wird), Taufen.
  • Taktläuten
Durchziehen aller Glocken in gleicher Pendelfrequenz, sodass die Anschlagfolge stets gleich bleibt; die größte Glocke gibt das Tempo vor. In Deutschland ist diese Läuteart nur in Billerbeck nachzuweisen.
Im italienischen Friaul werden sämtliche Geläute (meist dreistimmig und diatonisch) auf diese Art geläutet; so beispielsweise in Colle di Arba.<ref name="Friaul">Glockenläuten nach friulanischem System in der Pfarrkirche zu Colle di Arba (Stand: 23. Januar 2008 22:30)</ref>

Profanes Geläut

  • Armeseelen-/Verirrtenläuten:
Die Armeseelenglocke läutet eine Stunde nach Sonnenuntergang. Seit 1609 aus Rom verbreitet. Dieses Geläut diente zur Orientierung für diejenigen, die sich zu weit von der Stadt (Stadttore) entfernt und sich verirrt haben.
  • Armesünderläuten:
Dieser Brauch ist abgeschafft. Die Armesünderglocke läutete von Beginn der Führung des Angeklagten zur Hinrichtungsstätte bis kurz vor dessen Hinrichtung.
  • Feuer-, Sturm- und Alarmläuten:
Rasches Anschlagen des Klöppels an eine Seite der Feuer- oder Alarmglocke. Im Berner Münster werden die beiden „Feuerglocken“ mit steigendem Tempo abwechselnd angeschlagen.
  • Marktläuten:
Eine bestimmte Glocke läutet zum Wochenmarkt. Dies geschieht beispielsweise an der Stiftskirche Herrenberg.
  • Neujahrsläuten/Läuten zum Jahreswechsel:
Das Neujahrsläuten ist von großer Popularität und Beliebtheit. Im Ursprung ein heidnischer Brauch, sollte dieses Läuten die bösen Dämonen vertreiben. In der Regel beginnt das Läuten um 24 Uhr und dauert zwischen 10 Minuten und 1 Stunde. Gerade in der Schweiz ist es üblich, das alte Jahr noch kurz vor Mitternacht auszuläuten (gegen 23:45 Uhr). Für das Ein- und Ausläuten erklingen meistens alle vorhandenen Glocken, jedoch weniger der Festlichkeit wegen, sondern um eine möglichst hohe Lautstärke zu erzeugen (vgl. Silvesterraketen). Das Ausläuten des alten Jahres kann mit der größten Glocke erfolgen.
  • Sechseläuten in Zürich:
Hauptartikel: Sechseläuten

Ruhestörung

Mit Glockengeläut kann Ruhestörung einhergehen. Dieses Phänomen tritt besonders seit der Elektrifizierung der kirchlichen Glockengeläute auf. Die reichhaltigen Läuteordnungen die vor der Vernichtung vieler Geläute in beiden Weltkriegen existierten, sind mit den Glocken verschwunden. In der Nachkriegszeit wurden neue Läuteordnungen verfasst, die inhaltlich wesentlich verkürzt sind und eine gewisse Willkürlichkeit aufweisen. Diese wird dadurch verstärkt, dass das einfache Betätigen der Schalter für das elektrische Läuten der Glocken zum zu langen Läuten führt, sei dies durch Vergessen des Ausschaltens durch die Zuständigen oder durch das verlorengegangene Handläuten, das immer mit Körpereinsatz verbunden war. Die vielerorts vorhandenen Läutecomputer schränken die Läuteordnung zusätzlich ein und ebenso den Bezug zur Glocke an sich.

Seit den 1930er-Jahren bereits wurden oftmals Glockentürme mit ungünstigen resonanten Eigenschaften (Beton) errichtet. Teilweise wurde durch fehlende Schalldämmungen sowie durch mancherorts überproportionaler Geläute eine regelrechte Läutegegnerwelle ausgelöst. Durch das Schlagen der Turmuhr, oder das Morgenläuten fühlen sich häufig die (neu hinzugezogenen) turmnahen Anwohner gestört, was in einigen Fällen zum gänzlichen Abschaffen von Uhrschlägen oder Gebetsläuten geführt hat. Glockensachverständige der Kirchen beraten kirchliche Gremien in Konfliktfällen.

Das Problem der Ruhestörung durch Glockenläuten ist ein an den juristischen Fakultäten oft wiederholter und jedem Jurastudenten bekannter Standardfall der Verwaltungsrechtswissenschaft. Es geht dabei um das Problem des richtigen Rechtsweges. Während für profanes Geläut der Zivilrechtsweg einschlägig ist, gilt sakrales Geläute als hoheitlich. Dadurch ist der Bürger, so er gegen sakrales Geläut gerichtlich vorgehen will, auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen.

Einzelnachweise und Anmerkungen

<references />

Literatur

  • Christoph Albrecht: Einführung in die Liturgik. 5. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1995, ISBN 3-525-57194-1.
  • Otto Bayer: Kleine Campanologie für Uneingeweihte. In: Dorothy L. Sayers: The Nine Tailors. 1934 (dt. Der Glocken Schlag, übersetzt von Otto Bayer, 1978; Neuausgabe Rowohlt, Reinbek 1998, S. 291–293, ISBN 3-499-14547-2).
  • Beratungsausschuss für das Deutsche Glockenwesen (Hrsg.): Zum Lobe seines Namens – Liturgie und Glocken. Butzon & Bercker, Kevelaer 2008, ISBN 978-3-7666-0974-8.
  • Beratungsausschuss für das Deutsche Glockenwesen (Hrsg.): Beiträge zur Glockenkunde. 1986 bis 1992. Karlsruhe 1992.
  • Konrad Bund: Glocken und Musik. Mit einem Funktionsschema der Glocken der Geläute mittelalterlicher und nachmittelalterlicher deutscher Dom- und Stiftskirchen und einem Tonstrukturvergleich fünfzehn romanischer Glocken. In: Konrad Bund (u. a.): Jahrbuch für Glockenkunde. Bd. 9/10, MRV, Brühl 1998, S. 121–156, ISSN 0938-6998.
  • Alois Döring: Glockenbeiern im Rheinland. In: Amt für rheinische Landeskunde Bonn (Hrsg.): Beiträge zur rheinischen Volkskunde. Bd. 4, Rheinland-Verlag, Köln u. a., ISBN 3-7927-0905-8.
  • Andreas Heinz: Die Bedeutung der Glocke im Licht des mittelalterlichen Ritus der Glockenweihe. In: Alfred Haverkamp (Hrsg.): Information, Kommunikation und Selbstdarstellung in Mittelalterlichen Gemeinden. Oldenbourg, München 1998, S. 41–69, ISBN 3-486-56260-6.
  • Kurt Kramer: Die Glocke. Eine Kulturgeschichte. Verlags-Gemeinschaft Topos plus, Kevelaer 2007, ISBN 978-3-7867-8597-2.
  • Wolfram Menschick: Liturgische und musikalische Grundlagen für die Läuteordnung und die Geläutedisposition. In: Kurt Kramer: Glocken in Geschichte und Gegenwart. Bd. 2, Badenia, Karlsruhe 1997, ISBN 3-7617-0341-4, S. 555–568.
  • Volker Müller: Ratschläge zur Läuteordnung in evangelischen Kirchen. In: Kurt Kramer: Glocken in Geschichte und Gegenwart. Bd. 1, Badenia, Karlsruhe 1986, ISBN 3-7617-0238-8, S. 40–47.
  • Urs Naef-Jakob: Reformiertes Glockenläuten: Botschaft – Entwicklung – Bedeutung. In: Bundesamt für Kultur BAK Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege (Hrsg.): Glocken – Lebendige Klangzeugen. Des témoins vivants et sonnants. Heft 5, UD Print AG, Luzern 2008, S. 66–70, ISSN 1660-6523.
  • Karl-Ludwig Nies: Die Glocken des Münchner Frauendoms. Sankt Michaelsbund, München 2004, ISBN 3-920821-48-3.
  • Claus Peter: Die Deutschen Glockenlandschaften. Westfalen. Deutscher Kunstverlag, München 1989, ISBN 3-422-06048-0.
  • Ido Radakovich: Glocken, Geläute und Läutesitten in Südtirol. In: Konrad Bund (u. a.): Jahrbuch für Glockenkunde. Bd. 15/16, MRV, Brühl 2004, S. 489–496, ISSN 0938-6998.
  • Hans Rolli: Liturgie und Läuteordnung nach dem Zweiten Vaticanum. In: Kurt Kramer: Glocken in Geschichte und Gegenwart. Bd. 1, Badenia, Karlsruhe 1986, ISBN 3-422-06048-0, S. 35–39.
  • Jan Hendrik Stens: Die liturgische Läuteordnung – dogmatische Konzeption oder Beliebigkeit der Willkür? In: Konrad Bund (u. a.): Jahrbuch für Glockenkunde. Bd. 17/18, MRV, Brühl 2006, S. 283–294, ISSN 0938-6998.
  • Constanze Treuber (u. a.): Gegossene Vielfalt. Glocken in Sachsen-Anhalt. Hinstorff, Rostock 2007, ISBN 978-3-356-01180-7.
  • Werner H. Walter: Tessiner Glocken – Ambrosianisches Läuten. In: Bundesamt für Kultur BAK Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege (Hrsg.): Glocken – Lebendige Klangzeugen. Des témoins vivants et sonnants. Heft 5, UD Print AG, Luzern 2008, S. 76–82, ISSN 1660-6523.
  • Jörg Wernisch: Glockenkunde von Österreich. Journal, Lienz ohne Jahr [2006], ISBN 3-902128-10-0.

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